Hallo, die Bestimmung, dass der Vorsitzende hörgeschädigt sein muss, kann problematisch sein. Guthörende sind dadurch ausgeschlossen 😦 und das ist meiner Meinung nach nicht richtig
nein, es wird erst dann problematisch, wenn der/die Vorsitzende/r z.B. in unserer Vereinigung nicht hörbehindert ist. Wenn nicht, würde es auch nicht der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung entsprechen.
Außerdem, oft genug wurden früher Vereine für Hörgeschädigte deshalb kritisiert, weil eben der/die Vorsitzende nicht hörgeschädigt war. Die UN-Konvention verlangt ausdrücklich die gesellschaftliche Teilhabe durch Selbstvertreter in der Politik und sozialen Vereinen.
Nicht ohne Grund gilt „nicht ohne uns über uns“.
Also nur ein Hörbehinderter darf über Hörbehinderte „entscheiden“.
Deswegen auch unser allgemeines Engagement, dass viel mehr Behinderte z.B. in die Politik gehen und so als Behinderte für Behinderte an Verbesserungen in der Gesetzgebung arbeiten.
Wir wehren uns schon lange, dass Nichtbehinderte über Behinderte entscheiden. Dies muss endlich aufhören!
Auch unter anderem deshalb kam es zu dieser UN-Konvention für Menschen mit Behinderung.
Hallo,
ich begrüße es sehr, dass in Ostbelgien eine Vereinigung der Hörgeschädigte gibt. Als katholischer Gehörlosenseelsorger im Bistum Aachen besuche und betreue ich auch Gehörlosen im deutschsprachigen Ostbelgien. Es sind liebe und wunderbare Menschen, die der Seelosrge bedürfen.
Meine weitere Planung ist diesem Jahr am Samstag, den 28. September 2013 eine Internatioanle Wallfahrt aller Gehörlsoen aus Belgien, Niederlande und Deutschland nach Banneux einzuladen. In Zusammenarbeit mit Frau Mauricette Mathot (B), Diakon Marcel Broetserhuizen (NL) und ich.
Ich freue mich auf weitere Kontakte.
Herzliche Grüße
Josef Rothkopf, Diakon
Gehörlosenseelosrger im Bistum Aachen
Ich warte sehnlichst auf die Satzung
Hallo, die Bestimmung, dass der Vorsitzende hörgeschädigt sein muss, kann problematisch sein. Guthörende sind dadurch ausgeschlossen 😦 und das ist meiner Meinung nach nicht richtig
Hallo Martin,
nein, es wird erst dann problematisch, wenn der/die Vorsitzende/r z.B. in unserer Vereinigung nicht hörbehindert ist. Wenn nicht, würde es auch nicht der UN-Konvention für Menschen mit Behinderung entsprechen.
Außerdem, oft genug wurden früher Vereine für Hörgeschädigte deshalb kritisiert, weil eben der/die Vorsitzende nicht hörgeschädigt war. Die UN-Konvention verlangt ausdrücklich die gesellschaftliche Teilhabe durch Selbstvertreter in der Politik und sozialen Vereinen.
Nicht ohne Grund gilt „nicht ohne uns über uns“.
Also nur ein Hörbehinderter darf über Hörbehinderte „entscheiden“.
Deswegen auch unser allgemeines Engagement, dass viel mehr Behinderte z.B. in die Politik gehen und so als Behinderte für Behinderte an Verbesserungen in der Gesetzgebung arbeiten.
Wir wehren uns schon lange, dass Nichtbehinderte über Behinderte entscheiden. Dies muss endlich aufhören!
Auch unter anderem deshalb kam es zu dieser UN-Konvention für Menschen mit Behinderung.
Gruss
Patrick
Hallo,
ich begrüße es sehr, dass in Ostbelgien eine Vereinigung der Hörgeschädigte gibt. Als katholischer Gehörlosenseelsorger im Bistum Aachen besuche und betreue ich auch Gehörlosen im deutschsprachigen Ostbelgien. Es sind liebe und wunderbare Menschen, die der Seelosrge bedürfen.
Meine weitere Planung ist diesem Jahr am Samstag, den 28. September 2013 eine Internatioanle Wallfahrt aller Gehörlsoen aus Belgien, Niederlande und Deutschland nach Banneux einzuladen. In Zusammenarbeit mit Frau Mauricette Mathot (B), Diakon Marcel Broetserhuizen (NL) und ich.
Ich freue mich auf weitere Kontakte.
Herzliche Grüße
Josef Rothkopf, Diakon
Gehörlosenseelosrger im Bistum Aachen
Bitte besuchen Sie uns zur unserer GV. Freuen uns über eine mögliche Zusammenarbeit.
Bitte um kurze Rückmeldung, herzlichen Dank.
MfG
P. Hennings
GV = Generalversammlung oder Gehörlosenverein?
Wann habt Ihr Eure Versammlung?
Herzliche Grüsse
Josef Rothkopf
Generalversammlung 🙂