Corona-Regeln bis zum 31. Oktober 2021

Zumindest bis Ende Oktober gibt es keine Lockerung der Maskenpflicht in Geschäften und im HORECA-Sektor in Ostbelgien. Für große Veranstaltungen wird seit dem 1. Oktober 2021 auf das Covid-Safe-Ticket zurückgegriffen.

Einige Städte oder Gemeinden Belgiens haben strengere Vorschriften. Zum Beispiel in Städten, in denen nicht genügend Menschen geimpft wurden, wie in Brüssel. Bevor Sie dorthin fahren, besuchen Sie die Website der Stadt oder Gemeinde und informieren sich über die dort geltenden Regeln.

Die Regeln für Ostbelgien bis zum 31. Oktober 2021 haben wir in Leichter Sprache zusammengefasst.

Das neue Dokument gibt es hier:

Soforthilfe für Opfer vom Hochwasser

Bis zum 30. September 2021 können Hochwasser-Opfer noch Soforthilfe beantragen.

Bei der Soforthilfe handelt es sich um eine zusätzliche, sofortige Beihilfe. Sie ergänzt die Entschädigungen der Versicherungen und der zuständigen Behörden.

Wir haben eine Zusammenfassung der Informationen zur Beantragung der Soforthilfe in Leichter Sprache veröffentlicht.

Hier geht es zu dem Dokument in Leichter Sprache:

Stellungnahme von der SP, unter anderem zur Gebärdensprache

UN-Konvention / Vorstellung des Aktionsplans der DPB

Stellungnahme der SP-Fraktion

Hohes Präsidium!

Geehrte Vertreter von Direktion, Verwaltungsrat und Mitarbeiterteam der Dienststelle für Personen mit einer Behinderung!

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!

Werte Anwesende!

Der Dienststelle gebührt für die geleistete Vorarbeit nicht nur unser Dank sondern auch unsere gezielte und geschätzte Anerkennung. Dass die UN-Konvention auch ein geduldiges Papier ist, davon wird sie ein Lied singen können.

Erlauben Sie mir zunächst die Erleichterung unserer Fraktion – aber ich denke unseres gesamten Hauses – kund zu tun, nämlich dass wir diese Tagung hier und heute im Plenarsaal des neuen Parlamentes abhalten können. Stellen wir uns nur einen Moment vor, wie schwierig die räumlichen Bedingungen gewesen wären, wenn wir diese Zusammenkunft im September/Oktober letzten Jahres am Kaperberg hätten organisieren müssen. Das wäre weitaus schwieriger gewesen!

Vom Parlament als Bauherr, der hier auch für eine größtmögliche Zugänglichkeit für Personen mit einer Behinderung gesorgt hat, zum Parlament als politisches Gremium: Vor dem Hintergrund des heutigen Aktionsplans und des Projekts „DG inklusiv“ ist es zunächst gut, dass wir als Fraktionen nach wie vor unsere Bereitschaft bekunden, dem Haushalt der Dienststelle für Personen mit Behinderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zu seinem Recht zu verhelfen. Wir wissen, dass die Haushaltsentwürfe jeweils das Ergebnis eines mitunter kontrovers errungenen Konsenses sind, mit all denen die der Dienststelle zuarbeiten. Deswegen sollten wir diese Tradition im Hause auch bewahren, dem Haushalt bei sich bietender Gelegenheit auch zuzustimmen.

Die Chancengleichheit von Menschen mit einer Behinderung und die Inklusion schlechthin möchte ich als weitere Schwerpunkte nennen. Die Inklusion von Menschen mit einer Behinderung erfordert einen intensiveren Arbeitsprozess mit den Verbänden und den Interessenvertretungen von Menschen mit einer Behinderung, mit den Organisationen von Leistungserbringern und Leistungsträgern, sowie mit zahlreichen Vertretern der Zivilgesellschaft. Es ist wichtig, die Stimmen von möglichst allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen mit einzubeziehen. Bei der Umsetzung des Aktionsplans muss dies konsequent berücksichtigt werden.

Ich will einige weitere Beispiele von Schwerpunkten aber auch von Selbstverständnissen unserer Fraktion anführen, was die künftige Arbeit am Aktionsplan und zum Wohle der Menschen mit einer Behinderung betrifft: Beginnen möchte ich mit einem DG-spezifischen Merkmal. Die größtmögliche Inklusion von Menschen mit einer Behinderung und deren Chancengleichheit im Alltag wünschen wir uns alle. Der DG ist es aber in der Vergangenheit bisher immer gelungen, Wartelisten für Dienstleistungsangebote zum Wohle von Menschen mit einer Behinderung nicht aufkommen zu lassen, beziehungsweise zeitnah abzubauen, wenn sie denn aufkommen. Das sollte weiterhin ein oberstes Ziel unserer politischen Arbeit sein.

Ich nenne weitere: so z.B. die Situation der pflegenden Angehörigen. Wir wissen alle um die besonders schwierige Situation von Familien mit Personen mit einer Behinderung in ihrer Mitte. Dass da im Alltag noch einiges erforderlich ist, dem werden Sie sicherlich zustimmen.

Zur Inklusion, zur Chancengleichheit und nicht zuletzt zur materiellen Absicherung – auch hierzu ist eine Zielsetzung im Plan enthalten – gehören auch die Familienzulagen. Bei diesem Thema müssen wir uns, unabhängig von der in der Ressort- und Parteiübergreifenden Arbeitsgruppe geleisteten Arbeit, dazu verpflichten, dass es zu keinerlei Benachteiligung, auch künftig nicht, von Personen oder Familien in denen sich Personen mit einer Behinderung befinden, kommt.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft war bisher auch immer Vorreiterin was das Thema Behinderung und Beschäftigung betrifft. Die berufliche Inklusion von Menschen mit einer Behinderung ist ein zentrales, jedoch noch zu wenig, beachtetes Thema des Personalmanagements. Anhand von Best-Practices-Beispielen könnte geschaut werden, was es anderenorts auf diesem Gebiet bereits gibt. So könnten z.B. Führungskräften und Personalverantwortlichen geeignete Konzepte an die Hand gegeben werden, um die Inklusion von Menschen mit Behinderung aktiver voranzutreiben. Unsere Auffassung ist folgende: In Anbetracht des großen Potenzials von Menschen mit Behinderung müssen wir ihnen die Chance geben, sich in die Gesellschaft einzubringen und das braucht mehr bewusste Arbeit. So formulierte es vor einigen Jahren der damalige US-Präsident Bill Clinton.

Die nächste zentrale Zielvorgabe, die ich unsererseits nennen möchte, ist die Anerkennung der Gebärdensprache. Wie Sie wissen, Kolleginnen und Kollegen, hat unser Fachausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales dazu einen längeren Bericht verfasst, dies im Zuge einer hier im Hause eingereichten Petition. Wir haben uns damals sehr intensiv mit der Sachlage beschäftigt. Namens unserer Fraktion hatte ich zudem jüngst noch die Gelegenheit, dazu eine parlamentarische Anfrage an die Regierung zu richten. Wir setzen uns weiterhin als Ziel, dass es in absehbarer Zeit zur Anerkennung der Gebärdensprache in der DG und durch die DG kommt. Wir wissen zwar aus der Erstellung des Berichts von damals, dass es die einen oder anderen juristischen Bedenken gab, bis hin zu der Frage, ob wir als Gemeinschaft samt ihrer neun Gemeinden mit Spracherleichterungen auch – im positiven Sinne – Gefahr laufen würden, zwei Gebärdensprache anerkennen zu müssen!? Dies sollte aber kein Hindernis sein, dieses Ziel nicht doch zu erreichen!

Die vielen anderen Initiativen des zu erstellenden Aktionsplans, dessen Entwurf uns heute vorliegt, bieten die Grundlage dafür, die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit einer Behinderung konkret zu verbessern. Dabei wird es auch darum gehen, die existierenden Barrieren in den Köpfen zu beseitigen. Es muss ein Rahmen geschaffen werden, damit sich das Verständnis und das gegenseitige Bewusstsein von Menschen mit oder ohne Behinderung weiter entwickeln und verbessern kann. Da ist auch für unsere Fraktion der Aktionsplan mit seinen 10 Aktionsfeldern, den 40 Zielsetzungen und den über 160 Maßnahmen ein praktisches Werkzeug, das uns hier an die Hand gelegt wird. Der Aktionsplan soll bestehende Maßnahmen und Initiativen verbinden und so die Richtschnur unserer Politik für Menschen mit einer Behinderung bilden.

Ein erster bedeutsamer Schritt ist die Vorstellung des Aktionsplans. Ab heute müssen weitere Schritte zur Umsetzung folgen. Hierbei müssen wir alle, parteienübergreifend auf einen intensiven gesellschaftlichen Dialog setzen.

Die Dienststelle und die Regierung sollen gemeinsam alle diesbezüglichen Prozesse